Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Die Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) bzw. Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWG) sind in der DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung definiert. Gemäß Bauregelliste A Teil 2 sind solche Geräte durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) auf Übereinstimmung mit der vorgenannten DIN zu belegen.
Wartung von RWA Anlagen
Brandschutz Schlittenbauer führt die einmal jährlich verpflichtende Prüfung und Wartung von natürlichen RWA Anlagen nach den geltenden Regeln der DIN 18232 durch.
In Sonderbauten wie Schulen oder Krankenhäusern ist vorgeschrieben, alle drei Jahre eine Betriebssicherheitsprüfung der Anlage durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Dies kann gerne begleitet werden.
Wartungsumfang
Bei der Wartung von RWA Anlagen werden alle Bauteile der Anlagen auf ihre Funktion getestet.
Dazu zählen: Auslöseknöpfe, Rauchmelder, Lüftungsschalter, Regensensor und Windsensor und natürlich das Fenster oder die Lichtkuppel.
Es wird darauf geachtet ob ein Öffnen/ Schließen der Anlagen nach Herstellerangaben gewährleistet ist und ob eine Funktion auch bei Stromausfall gegeben ist.
Weitere Informationen
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