AGB

AGB´s 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Brandschutz Schlittenbauer

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Für die Angebote gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen, die der Kunde spätestens mit Entgegennahme der Produkte oder Abnahme einer Leistung anerkannt. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedienungen des Käufers, binden nur, wenn diese schriftlich bestätigt haben. Somit gelten sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht gesondert vereinbart sind. Alle besonderen Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen, sowie Nebenabreden werden ebenfalls erst nach schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich. Ein Abweichen vom Schriftformerfordernis kann mündlich nicht erfolgen.
Preisgestaltung
Die Angebote sind freibleibend. Die Preisgestaltung erfolgt in Euro. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Lieferbedienungen
Die angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf den Tag der Auftragsbestätigung und sind – soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wird – unverbindlich. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung eine Transportversicherung wird nur auf schriftliches Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Beanstandungen können nur innerhalb von acht tagen nach Auslieferung der Ware berücksichtigt werden. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet, sie wird nicht zurückgenommen. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware laut Frachtbrief oder versandbereit gestellt wird.
Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
Zahlungsbedienungen
Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Die Hereingabe von Wechseln Bedarf der schriftlichen Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 5% berechnet. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten mit Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis oder eine andere Lieferung ist unzulässig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden ist Brandschutz Schlittenbauer unbeschadet seiner weiteren Rechte befugt, gewährte Zahlungsziele zu wiederrufen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder nach Nachnahme vorzunehmen
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der Firma Brandschutz Schlittenbauer bis zur Erfüllung sämtlicher – Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Der Kunde ist nur dann zur Weitergabe der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, wenn er gleichzeitig das Eigentum der Firma Brandschutz Schlittenbauer auch dem dritten und sonstigen Empfänger gegenüber sicherstellt, sowie entweder zuvor die schriftliche Zustimmung der Firma Brandschutz Schlittenbauer eingeholt hat, oder zumindest gleichzeitig in entsprechender Höhe Zahlung auf die offene Rechnung der Firma BRANDSCHUTZ SCHLITTENBAUER leistet. Zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form ist er unter keinen Umständen berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Firma Brandschutz Schlittenbauer hinzuweisen und die Firma Brandschutz Schlittenbauer unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde tritt seine Forderung aus eventueller Weitergabe der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an Brandschutz Schlittenbauer ab. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht die Firma Brandschutz Schlittenbauer im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware anderer verwendeter Ware – das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit zu. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung Schadensersatz
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben sowie die Durchführung von Wartungs – und Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch, soweit zulässig, ohne Übernahme einer besonderen Gewährleistung oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen und eventuelle Mängel innerhalb von acht Tagen ab Lieferung zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Feststellung an Brandschutz Schlittenbauer schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung. Ist durch Brandschutz Schlittenbauer eine Beseitigung des mangels innerhalb angemessener Frist nicht möglich, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, seinerseits Wandelung oder Minderung zu verlangen. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständniß durch Brandschutz Schlittenbauer zurückversandt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrunde – insbesondere der Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung entfällt insbesondere, wenn Bedienungs- und/oder Behandlungsvorschriften für die Produkte nicht beachtet worden sind oder Wartungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten nicht von der Firma Brandschutz Schlittenbauer durchgeführt wurden. Die Legitimation der autorisierten Mitarbeiter der Firma Brandschutz Schlittenbauer erfolgt durch die Vorlage eines Lichtbildausweises.
Urheberecht
Mit der Überlassung, der von Brandschutz Schlittenbauer erstellten Zeichnungen, Pläne und Entwürfe ist die Übertragung von Urheberechte – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – nicht verbunden. Jede Verwendung Bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch Brandschutz Schlittenbauer. Ohne Genehmigung dürfen Zeichnungen, Pläne und Entwürfe (auch für den Eigengebrauch) nicht kopiert, vervielfältigt oder abgeändert werden, noch dritten Personen oder Wettbewerb zugänglich gemacht werden. Die Entfernung des BRANDSCHUTZ SCHLITTENBAUER Zeichens wäre eine unerlaubte Handlung gem. §823 BGB. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten freizustellen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, dass für den Sitz von Brandschutz Schlittenbauer zuständige Gericht vereinbart.
Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedienungen unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der etwa unwirksamen Bestimmungen eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.